First Floor

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (First Floor Paderborn) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.firstfloor-paderborn.de.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 01.09.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Restaurant First Floor
Westernmauer 38
33098 Paderborn

https://www.firstfloor-paderborn.de/kontakt.html

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Der Schließen-Button des Offcanvas-Menüs liefert noch einen Fehler aus. Das nächste Template-Update wird es korrigieren. Das Template ist noch nicht ausreichend durch HTML 5 Landmarks strukturiert.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Der Schließen-Button ist per Tab-Taste erreichbar und auch ansteuerbar. Das Offcanvas-Menü lässt sich also durchaus per Tastatur bedienen. Lediglich die Linkbezeichnung fehlt, die bereits für das nächste Template-Update angekündigt wurde. Die Landmark-Strukturtierung erfordert Eingriff in viele unterschiedliche Template-Dateien, die ohne Weiteres nicht ausfindig gemacht werden können. Außerdem besteht die Gefahr, dass auch die Template-Overrides bei einem Update überschrieben werden.

Evaluationsmethode

Scan auf https://wave.webaim.org/
Scan auf https://www.moutvalid.com/
Scan auf https://aeldata.com/accessibility-checker/
Scan auf https://www.accessibilitychecker.org/audit/
Scan auf https://www.qualibooth.com/

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

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